AGB
Der wöchentliche Unterricht ist unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat, jederzeit zum Monatsende kündbar
Monatliche Beiträge sind, per Überweisung, bis zum 8. des Monats zu entrichten
Abgesprochene Einzelstunden, Probemonate und Intensivkurse sind zu Beginn der 1. Unterrichtsstunde zu entrichten
Die monatlichen Unterrichtsbeiträge sind so kalkuliert, dass sie fortlaufend, auch in den Schulferien, zu entrichten sind
An gesetzlichen Feiertagen,Rosenmontag und in den Schulferien (NRW) findet kein Unterricht statt, Ausnahmen sind Ersatzstunden oder Workshops
Entfällt der Unterricht von Seiten des Lehrers werden dem Schüler zwei Termine für eine Ersatzstunde angeboten
Entfällt der Unterricht von Seiten des Schülers besteht für den Lehrer keine Verpflichtung eine Ersatzstunde anzubieten
Freiwillige Ersatzstunden finden ausschließlich in den Räumlichkeiten des Lehrers statt
Die Vereinbarung abgesprochener Einzelstunden und Intensivkurse müssen mindestens zwei Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden. Ansonsten hat der Lehrer das Recht die Bezahlung der ursprünglich vereinbarten Unterrichtsstunde(n) einzufordern
Können seitens des Lehrers weniger als 37 Wochenstunden im Kalenderjahr umgesetzt werden, findet ein finanzieller Ausgleich statt
Der wöchentliche Unterricht findet zu einem vorher vereinbarten, festen Termin statt
Der Schüler verpflichtet sich Unterrichtsinhalte regelmäßig, unterhalb der Woche, zu üben